Wissenswert


Buch-Tip für die Vorbereitung auf die Jägerprüfung

Im Buch "Jagdwissen kompakt" finden Sie komprimiertes Wissen zu allen wichtigen Themenbereichen rund um die Jagd – kompetente Informationen übersichtlich aufbereitet. Tabellen, Fotos und Grafiken ermöglichen den schnellen Zugriff. So gelingt es leicht, sich aktuelles fundiertes Know-how in kurzer Zeit anzueignen. 240 Seiten

ISBN: 978-3835407992




Die Schießprüfung in Sachsen





























Schriftliche Prüfung



















Mündlich-praktische Prüfung

Rehbock

Auf die DJV-Wildscheibe Nr. 1 müssen aus 100 Meter Entfernung sitzend aufgelegt 5 Schuss abgegeben werden. Dabei muss ein für Rehwild zugelassenes Kaliber an Munition verwendet werden und die Waffe hat eine beliebige Visierung und Optik. Von den abgegebenen Schüssen müssen vier Treffer sein. Als Treffer gilt der neunte und zehnte Ring, sowie der angerissene neunte Ring.Neuer Text

   

Keiler

Auf die DJV-Wildscheibe Nr. 5 müssen aus 50 Meter Entfernung stehend freihändig aus dem jagdlichen Anschlag 5 Schuss abgegeben werden. Der auf der Scheibe dargestellte flüchtige Überläufer bewegt sich dabei von rechts nach links durch das Schussfeld. Dabei muss ein für Rehwild zugelassenes Kaliber an Munition verwendet werden und die Waffe ist mit oder ohne Optik ausgerüstet. Von den abgegebenen Schüssen müssen drei Treffer sein. Als Treffer gilt der dritte bis zehnte Ring. Ein angerissener Ring gilt als Treffer.


Wurftaube

Im Trap oder Skeet Schießen muss auf 15 Wurftauben mit einer Flinte aus dem jagdlichen Anschlag heraus geschossen werden. Dabei darf eine Schrotstärke mit höchstens 2,5 mm verwendet werden. Es müssen 4 Treffer erzielt werden. Als Treffer wird definiert, wenn ein sichtbares Teilstück der Wurftaube abspringt.


Wiederholung der Schießprüfung

Nicht bestandene Disziplinen dürfen im Verlauf der Schießprüfung einmal wiederholt werden.




In der schriftlichen Prüfung

hat der Bewerber seine aus einem Katalog durch Zufall bestimmten Fragen aus allen Prüfungsfächern im Antwort-Wahl-Verfahren durch elektronische Eingaben zu beantworten. Der Fragenkatalog wird bei der oberen Jagdbehörde geführt. Aus wichtigem Grund kann die Jagdbehörde in Einzelfällen eine handschriftliche Beantwortung der Fragen zulassen.


Der Bewerber hat in jedem Prüfungsfach mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Ausreichende Leistungen hat erbracht, wer in den Fächern nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 und 4 mindestens 75 Prozent und in den übrigen Fächern mindestens 60 Prozent der Fragen richtig beantwortet hat. (4) Nach dem Ablauf der Bearbeitungszeit wird der Fragebogen elektronisch gespeichert und ausgewertet. Das Prüfungsergebniswird den Prüfern angezeigt. Im Falle des Nichtbestehenswerden die Prüfungsleistungen und das Prüfungsergebnis des Bewerbers ausgedruckt und den Jägerprüfungsunterlagen beigefügt.




In der mündlich-praktischen Prüfung

werden das theoretische Wissen und das praktische Können ermittelt. Der Bewerber hat in jedem Prüfungsfach mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Eine Leistung ist ausreichend, wenn sie trotz einzelner Mängel durchschnittlichen Anforderungen entspricht.


Mehr als drei Bewerber dürfen nicht gemeinsam geprüft werden. Die Prüfungsdauer beträgt je Bewerber und Prüfungsfach höchstens 15 Minuten. Nach der Prüfung von zwei Prüfungsfächern ist eine angemessene Pause einzulegen.

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